Vereinbarung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes im Sport gemäß §72a SGB VIII
Der aktive Kinder- und Jugendschutz geht alle etwas an
und muss in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gewährleistet sein - auch in den Sportvereinen.
Dazu gehört Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu schaffen, sie vor Missbrauch zu schützen sowie aktiv hinzusehen und zu handeln.
Hierzu haben wir eine
Vereinbarungen zwischen dem Landratsamt Ravensburg/ Jugendamt und dem Tennisclub.